Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pulse Publishing GmbH


1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anzeigenaufträge sowie für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder sonstige technische Sonderausführungen und Werbeformen sowie für Online-Werbung. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn diese Pulse Publishing zugesandt und bekannt sind.

2. AUFTRAGSERTEILUNGS

2.1 „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder sonstiger Werbeformen eines Inserenten in einer Druckschrift oder auf den von Pulse Publishing betriebenen Internetseiten zum Zwecke der Verbreitung.

2.2 Angebote von Pulse Publishing sind freibleibend. Der Auftrag wird durch schriftliche Bestätigung von Pulse Publishing oder durch Erfüllung des Auftrags rechtsverbindlich. Mündliche oder telefonische Abreden jeder Art gelten als unverbindliche Vorbesprechungen, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind. Die Schriftform ist auch bei Übermittlung per Telefax oder E-Mail eingehalten.

2.3 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Die Annahme derartiger Aufträge erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Ausführbarkeit und zwar auch dann, wenn Pulse Publishing darauf bei dessen Annahme nicht hinweist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2.4 Pulse Publishing behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abonnements – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für Pulse Publishing unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn Pulse Publishing den Auftrag bereits angenommen hat und sich erst danach herausstellt, dass dieser die Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt. Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren schriftlicher Billigung durch Pulse Publishing bindend.

2.5 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat, einen entsprechenden Platzzuschlag anerkennt und eine entsprechende Bestätigung von Pulse Publishing erfolgt. Auch in letzterem Fall steht jedoch Pulse Publishing das Rücktrittsrecht zu, wenn die innere Einrichtung oder der Umfang der Zeitschrift sich ändert; der Auftraggeber kann derartige besonders vereinbarte Anzeigen nur bis zum Anzeigenschlusstermin für die jeweilige Ausgabe widerrufen bzw. kündigen.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Druckunterlagen, Beilagen, Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, bei Online-Werbung insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld, sowie in der gebuchten Art und Größe eignen. Die Anlieferung von Druckunterlagen einschließlich Proofs geschieht mangels anderweitiger Vereinbarung auf Risiko des Auftraggebers und hat mindestens entsprechend der technischen Bestimmungen von Pulse Publishing zu erfolgen. Werbemittel müssen den für das jeweilige Format von Pulse Publishing vorgegebenen aktuellen Spezifikationen entsprechen. Pulse Publishing gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

3.2 Die Gewähr für die richtige Datenübermittlung und die Kosten für noch herzustellende Daten oder Vorlagen trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat digital übermitteltes Material frei von schädlichen Codes (Computerviren, Würmer, Trojaner etc.) oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Bei Vorliegen von Schadensquellen in einer übermittelten Datei wird Pulse Publishing von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Schadenersatzansprüche zustehen. Pulse Publishing behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn Pulse Publishing durch solche Schadensquellen ein Schaden entsteht.

3.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt Pulse Publishing, die für den Auftrag erforderlichen Gegenstände, insbesondere Druckunterlagen, Entwürfe, Zeichnungen, Lithos, Textübersetzungen u.Ä., sowie für vom Auftraggeber ansonsten gewünschte oder zu vertretende Anforderungen namens des Auftraggebers auf dessen Kosten zu bestellen bzw. durchzuführen.

3.4 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Werbemittel sowie für die unter diesen verlinkten und/oder beworbenen Angebote. Er versichert mit der Auftragserteilung, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel und die mit diesen Werbemitteln beworbenen Angebote nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland – insbesondere Strafgesetze, Gesetze und sonstige Bestimmungen zum Schutz der Jugend (z.B. Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutzstaatsvertrag), gesetzliche Bestimmungen zum Verbraucherschutz (z.B. Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz), sonstige gesetzliche Bestimmungen (z.B. Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) etc. – sowie gegen die guten Sitten verstoßen.

3.5 Der Auftraggeber räumt Pulse Publishing sämtliche für die Veröffentlichung der Werbung in Online- und Offline-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Speicherung in und Abrufen aus einer Datenbank und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang ein. Pulse Publishing erhält zudem das Bearbeitungsrecht, jedoch beschränkt auf technisch und redaktionell erforderliche Anpassungen. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und Offline-Medien. Darin enthalten ist das Werberecht als das Recht, die Werbung auch unentgeltlich durch Abdruck, Sendung und/oder sonstige Wiedergabe kurzer Bestandteile zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.

4. INHALT DER WERBEMITTEL

4.1 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Pulse Publishing mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seinem Online-Angebot, auf das die von Pulse Publishing veröffentlichte Werbung verweist, keine Software einzusetzen, die ohne das Zutun des Nutzers eine neue DFÜ-Netzwerkverbindung über eine Rufnummer aus dem Rufnummernhaushalt 0900 oder einem anderen Rufnummernblock herstellt und/oder dauerhafte Veränderungen in den Datenfernübertragungseinstellungen der Nutzer vornimmt (so genannte Auto-Dialer).

4.3 Sofern der Auftraggeber gegenüber Endnutzern Dienste der Rufnummerngasse 0900, 0137, 0180, 012 oder Auskunftsdienste über Pulse Publishing bewirbt, hat er in seinem Online-Angebot, auf das die von Pulse Publishing veröffentlichte Werbung verweist, die gemäß §66a TKG notwendigen Angaben zu machen und die Bestimmungen der §66b ff. TKG einzuhalten.

4.4 Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er über alle Rechte an den Inhalten verfügt, die erforderlich sind, um Pulse Publishing sämtliche Rechte, welche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingeräumt werden, zu gewähren.

4.5 Der Auftraggeber stellt Pulse Publishing sowie seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder von Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere im Hinblick auf das veröffentlichte Werbemittel, entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber Pulse Publishing von den angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pulse Publishing mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies erforderlich ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

4.6 Pulse Publishing ist auch nach Veröffentlichung des Werbemittels zur Löschung oder Sperrung mangelhafter und insbesondere rechtswidriger Inhalte berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der erforderlichen und zumutbaren technischen Möglichkeiten den Zugang zu solchen Inhalten zu sperren, die Pulse Publishing als mangelhaft oder rechtswidrig zurückweist. Dies gilt insbesondere, wenn Pulse Publishing selbst eine solche Sperrung nicht möglich ist.

5. VERSCHIEBEN VON ANZEIGEN

Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Unabhängig davon hat der Auftraggeber das Recht, einen Anzeigenauftrag bis 14 Werktage vor Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe auf einen anderen Erscheinungstermin zu verschieben. Anzeigenaufträge, die nach dieser Frist storniert oder verschoben werden, werden voll berechnet. Die jeweiligen Anzeigenschlusstermine sind Bestandteil der alljährlich von Pulse Publishing neu veröffentlichten Mediadaten und daraus für jede Ausgabe zu ersehen.

6. RECHTE UND PFLICHTEN VON PULSE PUBLISHING

6.1 Pulse Publishing wird die Werbemittel während des gebuchten Zeitraums in den Werbeträger einstellen.

6.2 Online-Schaltungen werden auf der einvernehmlich festgelegten Position platziert. Mangels Festlegung erfolgt die Platzierung nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Auftraggebers durch Pulse Publishing. Der Auftraggeber hat bei späteren, mit zeitlicher Unterbrechung erteilten Aufträgen keinen Anspruch auf Zuteilung derselben Position.

6.3 Pulse Publishing ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

7. WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGENG

7.1 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Liefert der Auftraggeber Daten, Druckvorlagen oder sonstiges Material für eine größere als die vereinbarte Anzeige, schuldet er den üblichen Preis für die größere Anzeige, wenn es Pulse Publishing nicht möglich ist, die Anzeige mit dem gelieferten Material in der vereinbarten Größe zu veröffentlichen. Liefert der Auftraggeber dagegen Daten, Druckvorlagen oder sonstiges Material für eine kleinere als die vereinbarte Anzeige, hat er Anspruch nur auf Veröffentlichung der kleineren Anzeige, ohne dass der vereinbarte Preis herabgesetzt wird. In diesem Fall wird sich Pulse Publishing bemühen, die Anzeige in vereinbarter Größe zu veröffentlichen, wenn dies Pulse Publishing möglich ist.

7.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen (Preisermäßigungen, Änderungen der Rabattstaffel, Preiserhöhungen) gelten von dem Tag des Inkrafttretens der neuen Preislisten an; dies gilt auch für laufende Anzeigen- und sonstige Aufträge.

7.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zu zahlen, soweit der Auftraggeber nicht Vorauszahlung geleistet hat oder ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Auftraggeber, die ihren Sitz im Ausland haben, sind mit Auftragserteilung mangels anderweitiger Vereinbarung vorauszahlungspflichtig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Zahlbetrags bei Pulse Publishing. Zahlungen werden unter Verzicht des Zahlenden auf anderweitige Bestimmungen – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich in der Reihenfolge des §366 II BGB angerechnet. Etwaige Preisnachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nur nach der Preisliste gewährt; eine generelle Skontoeinräumung findet nicht statt.

7.4 Ab Überschreiten der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 7.3, bei Nichtkaufleuten allerdings erst nach Eintritt des Verzugs, hat Pulse Publishing Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 14,5% sowie auf Erstattung sonstigen Schadens. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Pulse Publishing kann bei Überschreiten von Zahlungsfristen die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen zurückhalten und für restliche Aufträge Vorauszahlung verlangen.

7.5 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Pulse Publishing berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen und die Verbreitung sonstiger Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von Vorauszahlungen und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7.6 Agenturen, welche in eigenem Namen aber für Dritte Anzeigen bestellen, treten ihre korrespondierenden Ansprüche gegen ihre Vertragspartner an Pulse Publishing zur Sicherung und bis zur Höhe ihrer sämtlichen jeweils bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Pulse Publishing ab. Agenturen haben auf Verlangen von Pulse Publishing Namen und Anschriften ihrer Vertragspartner mitzuteilen und Letzteren die Abtretung anzuzeigen.

7.7 Pulse Publishing liefert bei Printaufträgen mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine schriftliche Bescheinigung von Pulse Publishing. Die Pflicht von Pulse Publishing zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet nach Erscheinen der gebuchten Ausgabe, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Pulse Publishing gewährleistet die Wiedergabe des Werbemittels in der in dem vereinbarten Werbeträger üblichen Wiedergabequalität.

8.2 Wird ein Einzel-Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Pulse Publishing nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuzahlen. Die Nachzahlungsverpflichtung entfällt nur dann, wenn die Nichterfüllung des entsprechenden Einzel-Auftrags auf höherer Gewalt im Risikobereich von Pulse Publishing beruht.

8.3 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Ersatz des unmittelbaren Schadens oder Rücktritt. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel ist der Rücktritt ausgeschlossen.

8.4 Sind etwaige Mängel der Qualität der Wiedergabe oder von Pulse Publishing zu vertretende Mängel der Qualität eines Werbemittels für Pulse Publishing nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei entsprechend mangelhafter Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber binnen einer Frist von drei Werktagen nach erster Veröffentlichung anzuzeigen, danach ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

8.5 Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine lediglich unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist.

8.6 Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn ein Werbemittel in ein anderes als das vereinbarte Umfeld eingebettet wird.

8.7 Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Auftrags bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Werktagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis. Hat der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widersprochen oder kann die Schaltung der Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der über die für die bereits erbrachten Leistungen hinaus gezahlten Entgelte. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

8.8 Reklamationen sind, außer bei nicht erkennbaren Mängeln, endgültig ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Zahlungsminderung und/oder auf Ersatzanzeige, wenn der Auftraggeber Druckunterlagen, Proofs und sonstige für die einwandfreie Schaltung notwendige Unterlagen, Daten oder sonstiges Material unvollständig, nicht termingerecht oder technisch nicht einwandfrei zur Verfügung gestellt hat. Ist ein Mangel von Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche wegen Fehlern in der Anzeige und/oder verminderter Druckqualität. Dies gilt auch dann, wenn ein Proof vorlag, auf dem der Mangel nicht erkennbar war. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität haben, die nicht zur Reklamation berechtigen. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber Pulse Publishing zu erstatten.

8.9 Sämtliche Haftungsausschlüsse und -begrenzungen nach diesen AGB gelten nicht, (a) soweit Pulse Publishing Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, (b) im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen, (c) bei der Übernahme von Liefer- oder Beschaffenheitsgarantien, (d) bei arglistigem Verschweigen sowie (e) bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Pulse Publishing darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit.

9. DATENSCHUTZ

9.1 Beide Parteien sind für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten, die er im Rahmen dieses Vertrags von Pulse Publishing oder von Nutzern erhält, ausschließlich für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden und diese nach Beendigung des Vertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zu löschen und auf Verlangen von Pulse Publishing Nachweis darüber zu erbringen.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Pulse Publishing ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung seines Namens und seines Logos als Referenzkunden zu benennen sowie für den Auftraggeber durchgeführte Kampagnen als Referenzkampagnen zu benennen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.

10.2 Über Ziffer 10.1 hinaus verpflichten sich die Parteien, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhalten und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Ferner ist es den Parteien untersagt, die Informationen verwenden, die in diesem Vertrag genannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags.

10.3 Pressemitteilungen oder sonstige Veröffentlichungen hinsichtlich des Bestehens oder der Art der Kooperation unter diesem Vertrag sind vor Veröffentlichung mit Pulse Publishing abzustimmen und bedürfen seiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

10.4 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dieser nicht binnen eines Monats ab Mitteilung bzw. Veröffentlichung schriftlich widerspricht.

10.5 Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus dem Auftragsverhältnis auf einen Dritten ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Pulse Publishing gestattet. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Pulse Publishing kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf ein mit ihm i.S.v. §15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen.

10.6 Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.

10.7 Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform.

10.8 Erfüllungsort ist der Sitz von Pulse Publishing.

10.9 Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ebenfalls der Sitz von Pulse Publishing.

10.10 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.

Hamburg, 1.1.2016